50.000 sind eine Aussage
Die am Montag gestartete Petition gegen Internetsperrlisten hat ein Etappenziel erreicht. Seit Herbst letzten Jahres läuft die (leider katastrophal umgesetzte) digitale Petitionsplattform des Bundestages, doch keine der bisher eingereichten Petitionen hat schneller die Marke von 50.000 Mitzeichnern erreicht, die für eine öffentliche Anhörung der Initiatorin Franziska Heine im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages erforderlich ist. Viel wichtiger als diese Anhörung, deren direkter Einfluss auf die Meinungsbildung der Parlamentarier gemeinhin eher skeptisch gesehen wird, ist jedoch die mediale Wirkung. Eine Meldung in der Tagesschau und zunehmend fundierte und differenzierte Berichte sind der Lohn der Mühen.
Auch Thomas Knüwer hat sich im Handelsblatt-Blog Indiskretion Ehrensache Gedanken gemacht über die Wirkung der Petition. Er glaubt sogar, dass mancher Politiker das Internet als politisches Medium auch in Hinblick auf die kommende Bundestagswahl durch den Erfolg der ePetition nun ernster nehmen wird.
Ein politischer Flashmob
Kommentator Sascha Stoltenow meint zur Petition: »Das ist im besten und schlechtesten Sinne digitales Flash-Mobbing. Aus der Empörungswelle digitaler Aktivisten gegen eine schwache Argumentation einer Ministerin einen Diskurswechsel abzuleiten ist bestenfalls naiv.«
Dieser Bestandsaufnahme kann ich nur teilweise zustimmen: Die Petition kann zwar im besten Fall nur ein Impuls für eine breitere und differenziertere öffentliche Debatte sein. Im Übrigen ist eine Petition doch immer eine Art politischer Flashmob: Das Einsammeln von Unterschriften selbst ist natürlich allein noch kein diskursiver Akt, ebenso wenig wie die Verabredung zur gemeinsamen Kissenschlacht auf der Kölner Domplatte. In dem einen wie dem anderen Fall werden jedoch – wenn das Spektakel nur groß genug ist – sowohl individuelle Reflexion bei dem ein oder anderen, als auch Diskussionen und Medienberichte provoziert.
Fehlende Grundsatzdebatte
Es geht ja auch nicht nur um einen Diskurswandel, sondern um das Aufwerfen sehr viel grundsätzlicherer Fragestellungen, die bisher in der medialen Berichterstattung und der politischen Diskussion zum konkreten Gesetzesvorhaben weitestgehend unter den Tisch gefallen sind:
Es ist wichtig, die vielen ständig wiederholten, falschen Argumentations-grundlagen bezüglich der Fallzahlen, Verbreitungswegen und Verortung von Kinderpornographie, der Erfahrungen mit Sperrlisten im Ausland, des Verhaltens des Durchschnitts-Netznutzers, etc. richtigzustellen. Und zwar nicht nur, um den unerträglichen Populismus von der Leyens aufzuzeigen. Denn diese Punkte bestimmen Nutzen und Kollateralschäden der geplanten Eingriffe und geben Aufschluss über die Verfügbarkeit von effektiveren und noch dazu verfassungskonformen Alternativlösungen zur Bekämpfung des dokumentierten Kindesmissbrauchs.
Und eben jene realistische, sachliche Einschätzung des Nutzens und der Schäden von Grundrechtseingriffen ist die Grundlage für eine unbedingt notwendige, grundsätzlichere und weit über den aktuellen Diskurs hinausreichende Debatte: Welche gesellschaftliche Rolle kann und wird das Metamedium Internet in der Zukunft einnehmen? Ist das Potential des Netzes zur Stärkung einer pluralistischen, demokratischen und partizipierenden Gesellschaft uns wirklich so wenig wert, dass wir bei einer Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen Sicherheit und Freiheit ausschließlich die ins digitale verlagerten Missbrauchsmöglichkeiten sehen, gleichzeitig aber die Relevanz der ebenso ins digitale verlagerten, schützenswerten sozialen Handlungen unterschätzen und in der Konsequenz die Bürgerrechte im Netz vernachlässigen oder gar reiner Symbolpolitik opfern?
Populismus und Verleumdung
Auch wenn die wahlweise als Ignoranz oder bewusste Verleumdung zu interpretierenden Äusserungen von der Leyens, zu Guttenbergs und anderer Koalitionspolitiker dies nahelegen: Die Kritiker der Sperrlisten sind keine Dulder oder gar Befürworter von Kinderpornographie. Selbst in den Reihen der Koalitionsfraktionen erschleicht manche ein ungutes Gefühl angesichts dieser Art der Auseinandersetzung mit Kritikern. So schreibt beispielsweise die SPD-Abgeordnete Monika Griefahn auf ihrer Homepage in einer Erklärung zu den Protesten: „Es ist wirklich unanständig, wenn manche zur Durchsetzung ihrer politischen Positionen so tun, als wollten kritische Stimmen zu diesem Gesetzgebungsvorhaben einen wirksamen Schutz von Kindern verhindern.“ Was die Unterzeichner der Petition auf die Barrikaden bringt, ist die leichtfertige Opferung der Telekommunikations- und Informationsfreiheit allein um der politischen Profilierung willen. Denn die überwiegende Mehrheit der Experten ist sich einig: Eine Aufstockung des Personals für die Internetfahndung, die direkte Kontaktierung der betroffenen Hosting-Dienstleister und ein konsequenter Rechtsmitteleinsatz bringen in der Sache mehr als eine Filter-Infrastruktur ohne parlamentarische oder juristische Kontrolle, die einmal etabliert im Schraubstock von übereifrigen Sicherheitspolitikern und erstarkenden Lobbyeinflüssen eine tickende bürgerrechtliche Zeitbombe ist.
Wolfgang Wieland von den Grünen hat es am Mittwoch in der ersten parlamentarischen Debatte zum Gesetzesvorhaben wunderbar auf den Punkt gebracht: “Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist aber auch kein bürgerrechtsfreier Raum.”


9. Mai 2009 um 21:28 Uhr
Froschs Blog » Blog Archive » 50.000 - Presse und Blogs sagt,
[...] Jan, 08.05.2009: 50.000 sind eine Aussage [...]
15. Mai 2009 um 18:47 Uhr
Us Now: Partizipative Regierungsformen im digitalen Zeitalter auf sociosemantics sagt,
[...] Neulich erst habe ich ja die weit verbreitete Ignoranz in Bezug auf das Potential des Netzes zur Stärkung einer pluralistischen, demokratischen und partizipierenden Gesellschaft beklagt. Statt dessen wird der Netzzugang als Sanktionsmittel missbraucht und eine umfangreiche Überwachungs- und Filterinfrastruktur aufgebaut. [...]