Viacom weiß, welche Videos du auf YouTube schaust (Update)
Eigentlich hatte ich ja nicht vor, dem Thema Datenschutz hier dermaßen viel Platz einzuräumen. Ich will nicht nur rumlamentieren. Schließlich gibt es andere, interessantere Aspekte der vernetzten Informationsgesellschaft. Aber selbst wenn ich dem Drang widerstehe, mich über das BKA-Gesetz in Deutschland auszulassen, Entwicklungen mit orwellschen Zügen in Schweden nicht bespreche, Lidl, Telekom und gigantische Daten-GAUs bei dilettantischen Behörden in Großbritannien und Deutschland links liegen lasse, komme ich nicht an diesem Thema vorbei:
Das, was wir da erleben, ist nämlich leider keine zufällige Anhäufung dummer Einzelfälle. Denn es gibt einen gemeinsamen Nenner: All diese Verletzungen der informationellen Selbstbestimmung wurden erst dadurch möglich, dass es vernetzte, zentralisierte Datenbestände gibt, die es vorher in dieser Form nicht gab. Die Bedeutung des Datenschutzes hat nicht einfach nur quantitativ zugenommen. Vor 20 Jahren, da konnte man seine Anhänger vielleicht noch belächeln und als nervige Querulanten abtun.
Aber eine anonyme Volkszählung ist ja auch etwas anderes als ein Medium, das den Alltag der Menschen bis in den letzten Winkel der Privatsphäre durchdringt, und Informationen verknüpft, die vorher nicht miteinander in Verbindung zu bringen waren. In dem sich Telefon, Post, Fernsehen, Radio, Diskussionsforum, Schreibtisch, Aktenordner, Schubladen, Tagebuch, Adressbuch, Notizblock, Stamp-It, Pinnwand, etc. mit ins virtuelle verlagerten Handlungen vereinigen, die vormals nicht dermaßen systematisch nachvollziehbar waren: Man stelle sich eine persönliche Akte vor, in der auch Fahrten mit genauer Route, die genauen Aufenthaltsorte zu jeder Zeit, die Quittungen aller getätigten Einkäufe, Behördengänge, Gesprächsprotokolle der besuchten Selbsthilfegruppe, anwaltliche Beratungsgespräche, sexuelle Vorlieben, politische Aktivitäten, Mitschnitte beiläufiger Gespräche, Musikgeschmack, Fernsehgewohnheiten, und so fort minutiös vermerkt sind.
Und nun bietet YouTube also ein weiteres Beispiel für die eigentlich simple Erkenntnis: Wo Daten existieren, werden diese früher oder später auch auf die eine oder andere Weise verwertet. Und zwar unabhängig von ursprünglichen Zweckbestimmungen, technischen Schutzmaßnahmen und rechtlichen Grenzen. Die sind nämlich ziemlich flexibel.
Update: Nach heftiger Kritik unter anderem durch die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) haben sich die Prozessbeteiligten im Fall Viacom vs. Youtube darauf geeinigt, dass Google nur die anonymisierten Nutzungsdaten, nicht aber die persönlichen Daten der Nutzer zur Verfügung stellt. Nutzer-ID, IP-Adresse und Besucher-ID werden vor der Übergabe der Datensätze an den Kläger unter Beibehaltung der Eindeutigkeit ersetzt.


4. Juli 2008 um 18:03 Uhr
YouTube vs Viacom - hat das ein Nachspiel?! | Sajonara.de - Internetmagazin sagt,
[...] abzustreiten ist allerdings die Erosion von Privatsphäre. Ein Datenschutzaspekt, der in dieser Form immer diskutiert werden kann. Die von Google erstellten [...]